
AUTOWERKSTATT
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Werkleistungen der
Andreas Worresch
Johann Pivonkaweg 1
3580 Mold
Österreich
gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden (mündlich oder schriftlich) und Annahme durch das Unternehmen zustande.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollten im Zuge der Arbeiten zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistungen erforderlich sein, wird der Kunde vor Durchführung informiert.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erteilten Auftrag.
Das Unternehmen erbringt insbesondere folgende Leistungen:
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KFZ-Service und Reparaturen
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Lackierarbeiten
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Scheibenreparatur und Scheibenersatz
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Havariedienst
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Klimawartung (inkl. Ultraschallreinigung nach Vereinbarung)
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Lackschadenfreie Dellenentfernung
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Fahrzeugaufbereitung (Innen- und Außenreinigung, Politur, Nanoversiegelung)
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Unterstützung bei Versicherungsabwicklungen
Ersatzteile werden ausschließlich im Rahmen von Reparaturleistungen verbaut.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht.
5. Fertigstellung und Termine
Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen bei Ersatzteilen, unvorhersehbaren technischen Problemen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß österreichischem Recht.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.
7. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die durch nicht erkennbare Vorschäden, Materialfehler oder unsachgemäße Vorarbeiten Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Verbaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmens.
9. Zurückbehaltungsrecht
Das Unternehmen ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückzubehalten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz, sofern kein zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
